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Vereinsleben

Anmeldung, Beitrag, Spielerpass: was du unterschreibst

Zwei Anträge, ein Fotohäkchen, eine Frist im Kleingedruckten: was im Aufnahmeantrag steht, wer den Pass beantragt und was die Vereinsversicherung nicht ersetzt.

10 Min. Lesezeitvon

„Der Jugendleiter hat mir zwei Formulare in die Hand gedrückt. Was unterschreibe ich da eigentlich?“ Zwei Anträge: den Aufnahmeantrag für den Verein und den Passantrag für den Verband. Lesen musst du vor allem den ersten. Da stehen das Fotohäkchen, die Einzugsermächtigung, die Kündigungsfrist und manchmal Arbeitsstunden drin. Den Pass beantragt der Verein, du unterschreibst nur. Und die Versicherung kommt mit der Mitgliedschaft, ersetzt aber keine private Unfallversicherung.

Das hier ist Kapitel 05 des Elternleitfadens.

Der Ablauf, vom Schnuppern bis zur Spielberechtigung

Der Ablauf ist fast überall gleich. Erst schnuppern, oft zwei- bis dreimal, dann kommt der Jugendleiter mit dem Aufnahmeantrag, und irgendwann danach unterschreibst du noch einmal, für den Pass. Zu tun hast du dabei wenig; was du lesen solltest, steht in der dritten Spalte.

SchrittWer macht dasWas du tust
Schnuppern, zwei- bis dreimalihrnichts unterschreiben
Aufnahmeantrag mit Einzugsermächtigungdulesen: Fotohäkchen, Kündigungsfrist, Arbeitsstunden
Sportärztliche Untersuchung, falls der Verein sie verlangtder KinderarztTermin sofort anstoßen
Passantrag über das DFBnetder Vereinunterschreiben, Nachweis beilegen
Freigabe des alten Vereins, nur beim Wechselalter Verein und Verbandfrüh anstoßen, nicht im August
Spielberechtigungder Verbandwirkt auf den Tag zurück, an dem der Antrag eingegangen ist

Wenn der Verein die Untersuchung verlangt, sitzt sie vor dem Passantrag, weil er das Attest zur Aufnahme sehen will. Spielberechtigt ist dein Kind ab dem Tag, an dem der Antrag beim Verband eingeht, nicht erst, wenn der Pass kommt (DFB-Spielordnung, § 10 Nr. 1.1, Stand 01.06.2025). Wenn der Aufnahmeantrag gar nicht erst kommt, weil der Jahrgang voll ist, steht unter Den richtigen Verein finden, was du dann tust.

Was im Aufnahmeantrag steht

Name, Geburtsdatum, Anschrift, Bankverbindung, die Datenschutzerklärung. Und ein Häkchen für Fotos. Vereine fotografieren, auf der Vereinsseite, im Mitteilungsblatt, in der Zeitung, in sozialen Netzen, und die Einwilligung dafür holen sie sich im Aufnahmeantrag, oft mit einem einzigen Häkchen für alles zusammen.

Du darfst dieses Häkchen weglassen, du darfst es einschränken, und du darfst es später zurückziehen. Ob du das willst, ist deine Entscheidung. Was du nicht tun solltest, ist es zu unterschreiben, ohne es gelesen zu haben, weil du es dann in vier Jahren auf einem Mannschaftsfoto im Netz wiederfindest. Sag dem Trainer Bescheid, wenn du etwas nicht möchtest, dann kann er darauf achten. Was auf dem Blatt steht, warum es meistens ein Muster des Landessportbunds ist und wie ein Widerruf läuft, wird ein eigener Artikel über Fotos und Videos vom Kind.

Der Aufnahmeantrag ist ein Standardformular, das der Jugendleiter selbst nie gelesen hat, und das Fotohäkchen ist kein Hinterhalt.

Die Kündigungsfrist liest du beim Eintritt

Ein Verein darf in seine Satzung schreiben, dass du nur zum Ende des Geschäftsjahres austreten kannst oder erst nach einer Kündigungsfrist, und die Frist darf bis zu zwei Jahre lang sein. So steht es in § 39 BGB, Absatz 2, geprüft am 19.09.2026. Was in der Satzung deines Vereins steht, weiß nur die Satzung. Die liegt auf der Vereinsseite oder beim Jugendleiter.

Also: Frist nachsehen, Datum in den Kalender. Wer mitten in der Saison wechselt, zahlt sonst eine Zeit lang zwei Beiträge. Wie die Frist bei den Vereinen üblicherweise aussieht, kann ich dir nicht sagen. Dafür müsste man Satzungen sammeln, und das hat noch niemand getan.

Arbeitsstunden und Umlagen

Manche Vereine erwarten Arbeitsstunden, meistens beim eigenen Turnier oder beim Sommerfest, und wer nicht kommt, zahlt einen Betrag dafür. Das steht im Kleingedruckten und überrascht Leute regelmäßig. Ob es das bei deinem Verein gibt und wie viel, sagt die Satzung oder die Beitragsordnung. Wenn du es dort nicht findest, frag.

In unserer Mannschaft bitte ich vor dem Spieltag immer die Eltern um Kuchenspenden und um Hilfe beim Auf- und Abbau. Ein Fußballvater übernimmt das Zeitstoppen und die Ordnerfunktionen. Im Gegenzug darf er mit aufs Feld. ;-)

Was es kostet, außer dem Beitrag

Der Beitrag wird eingezogen, das steht im Antrag. Dazu kommt, was nirgends steht: die Mannschaftskasse, der Kuchen fürs Turnier, der Fahrdienst zu Auswärtsspielen, die Arbeitsstunden oder der Betrag dafür. Vereine leben davon, dass Eltern das mitmachen, und die Mannschaftskasse ist der Grund, warum beim Spielfest jemand Kaffee verkauft.

Was das Jahr insgesamt kostet, mit Schuhen, Ball und Schonern, bekommt einen eigenen Artikel mit einer Zahl, die einen Stand hat. Hier steht keine.

Wenn Geld knapp ist, sag es. Unser Verein hat dafür einen Weg, und er steht nirgends auf der Seite. Dazu kommen staatliche Möglichkeiten, über die das Jugendamt oder die Schule Auskunft geben. Kein Kind muss aufhören, weil ein Jahresbeitrag nicht geht.

Der Spielerpass

Der Spielerpass ist die Registrierung deines Kindes beim Landesverband. Beantragt wird er vom Verein und nicht von dir, online über das DFBnet. Du unterschreibst den Antrag, und ohne diese Unterschrift ist er unwirksam; der Verein hebt das Original mindestens zwei Jahre auf (DFB-Spielordnung, § 16a, Stand 01.06.2025).

Welche Nachweise dazugehören, legt jeder Landesverband selbst fest, und ob dein Kind in der G-Jugend überhaupt schon einen Pass braucht, auch. Sieben Verbände haben wir nachgesehen. Bei den übrigen vierzehn steht es in der Jugend- oder Passordnung deines Verbands.

LandesverbandNachweis zum AntragPass schon in der G-Jugend
Bayernkein Dokument für deutsche Kindernein, die Mitgliedschaft genügt
Badennicht nachgesehennein
Württembergkein Dokument für deutsche Kinderja
NiedersachsenKopie der Geburtsurkundeja
Westdeutscher VerbandGeburtsurkunde im Originalja
HessenKopie eines Personaldokumentsnicht vor dem vollendeten fünften Lebensjahr
Rheinlandnicht nachgesehenneu seit der Saison 2026/27

Nachgesehen am 28.08.2026 in den Jugend- und Passordnungen der Verbände; die Fundstellen stehen auf Wissen. Ein Kind ohne Pass darf mittrainieren. Spielen darf es erst mit Spielberechtigung. Wie lange die Passstelle braucht, steht in keiner Ordnung.

Meiner Erfahrung nach geht das schnell. Der Engpass ist die ärztliche Untersuchung.

Die Freigabe beim Wechsel

Wenn dein Kind vorher in einem anderen Verein gespielt hat, kommt die Freigabe dazu. Für die Kleinen ist das einfacher, als der Ruf der Sache vermuten lässt. Von der jüngeren D-Jugend abwärts kann dein Kind zum Stichtag ohne Wartezeit und ohne Zustimmung des alten Vereins wechseln; den Stichtag legt der Landesverband fest, zwischen dem 1. Juni und dem 31. Juli (DFB-Jugendordnung, § 3 Nr. 2 und Nr. 3 b, Stand 21.08.2026). In Württemberg reicht das bis in die ganze D-Jugend (WFV-Jugendordnung, § 10 Nr. 5.4, Stand Juli 2026).

Mitten im Spieljahr darf die Wartezeit für Meisterschaftsspiele höchstens drei Monate betragen, und Freundschaftsspiele gehen ab dem Tag, an dem die Unterlagen eingegangen sind. In der G- und der F-Jugend gibt es ohnehin keinen Ligabetrieb, bei uns in Hessen werden die Spiele als Freundschaftsspiele ausgetragen. Eine Wartezeit läuft dort ins Leere. Und wenn der alte Verein sich zwei Wochen lang nicht rührt, gilt dein Kind als freigegeben (DFB-Spielordnung, § 16a Nr. 2).

Die Fristen daneben legen die Landesverbände fest, und die gehen weit auseinander. Kümmere dich früh, nicht im August. Ob ihr überhaupt wechseln solltet, ist Kapitel 13 des Leitfadens; hier steht nur, wie es geht.

Wir hatten einen Fall, da ist ein Junge nach der Saison gewechselt. Das hat keine zwei Wochen gedauert.

Die sportärztliche Untersuchung, in drei Sätzen

Manche Vereine verlangen sie, andere nicht. Wir zum Beispiel verlangen sie. Teuer ist sie nicht, aber der Termin dauert, Kinderärzte sind voll und Sporttauglichkeit ist dort kein dringender Fall. Ruf an, sobald klar ist, dass der Verein sie will. Was sie kostet, ob die Kasse sie zahlt und warum die Vorsorgeuntersuchung der beste Anlass ist, wird ein eigener Artikel.

Versicherung: was der Verein mitbringt

Über die Mitgliedschaft ist dein Kind im Training, beim Spiel und auf dem Weg dorthin versichert, weil der Verein Mitglied im Landessportbund ist. Das ist eine Sportversicherung mit einem Grundschutz, und der ersetzt keine private Unfallversicherung. Er ist auf den Sportbetrieb begrenzt und in der Höhe gedeckelt.

Der Weg ist mitversichert, und das ist die einzige Angabe, die bundesweit trägt. Der Schutz beginnt, wenn ihr die Wohnung verlasst, und endet, wenn ihr zurück seid. Fahrgemeinschaften sind ausdrücklich eingeschlossen, auch mit Umweg. So steht es in den ARAG-Merkblättern der Landessportbünde von Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen (Stand 01.03.2022), des Saarlands (01.01.2023), Hessens und des Rheinlands (01.01.2026).

Alles andere hängt davon ab, in welchem Bundesland dein Kind spielt. Geld für bleibende Schäden gibt es in Nordrhein-Westfalen und im Rheinland ab fünfzehn Prozent Invalidität, in Hessen, Bayern, im Saarland und in Niedersachsen erst ab zwanzig. Ein Bruch, der ausheilt, bringt aus dieser Versicherung nichts, auch wenn er schwer war.

Zwei Dinge, mit denen man nicht rechnet. Verletzt ein Kind ein anderes, zahlt die Vereinshaftpflicht den Personenschaden nicht, weil Ansprüche von Mitgliedern untereinander ausgenommen sind; es bleiben die festen Summen der Unfallversicherung. Und in Niedersachsen sind Kinder unter achtzehn gar nicht im ARAG-Vertrag, sondern beim Kommunalen Schadenausgleich; ein Unfall wird dort über den Stadt- oder Kreisjugendpfleger gemeldet und nicht beim Versicherungsbüro. Wer an die falsche Stelle meldet, meldet an niemanden.

Der Verein kann dir sagen, über welchen Versicherer er läuft. Die Bedingungen stehen dann öffentlich im Netz. Was du im Schadensfall tust, mit Meldung, Fristen und Formularen, wird ein eigener Artikel.

Was sich mit dem Alter ändert

Der Beitrag ist keine Alterssache, und die Versicherung unterscheidet zwischen drei und zehn Jahren nicht. Was sich zwischen den Stufen ändert, ist, ob es einen Pass gibt und was beim Wechsel gilt.

AlterDer PassDer WechselWas du hier tust
3–4 Jahre (vor G)Keine Altersklasse des Verbands, also in der Regel kein Pass. Manche Vereine führen Minikicker als Kurs, andere als Mitgliedschaft; frag, was bei euch giltEs gibt nichts freizugebenNur den Aufnahmeantrag lesen. Für diese Stufe endet der Artikel hier
5–6 Jahre (G, Bambini)Je nach Verband: Bayern und Baden keiner, Hessen ab fünf, Württemberg, Niedersachsen und der Westdeutsche Verband ja, Rheinland neuZum Stichtag ohne Wartezeit und ohne Zustimmung. Kein Ligabetrieb, also läuft eine Wartezeit ins LeereBeim Verein fragen, ob ein Pass beantragt wird, und den Nachweis mitbringen
7–8 Jahre (F)Überall, in allen sieben geprüften VerbändenWie in GNachweis nach der Tabelle oben. Beim Wechsel die Frist des Verbands erfragen
9–10 Jahre (E)ÜberallZum Stichtag weiter ohne Wartezeit. Aber hier fängt der Ligabetrieb an, und mitten in der Saison greift zum ersten Mal die Wartefrist von bis zu drei Monaten für MeisterschaftsspieleWechsel nicht im August anstoßen, sondern zum Stichtag des Verbands

In G und F ist der Wechsel formal ein Nichts, in E wird er zum Termin. Wenn beim Nachbarskind in der F alles in einer Woche ging, heißt das für die E nichts.

Bevor du unterschreibst

  • Fotohäkchen gelesen: angekreuzt, eingeschränkt oder leer gelassen
  • Beitrag und Einzugstermin notiert
  • Kündigungsfrist und Geschäftsjahr aus der Satzung im Kalender
  • Arbeitsstunden oder Umlage gefunden, oder gefragt
  • Gefragt, ob eine sportärztliche Untersuchung verlangt wird, und wenn ja, Termin angestoßen
  • Nachweis für den Passantrag bereit, Geburtsurkunde oder Ausweis, je nach Verband
  • Beim Wechsel: alten Verein informiert, Stichtag und Frist des Verbands erfragt
  • Versicherer des Vereins erfragt, Bedingungen einmal überflogen
  • Private Unfallversicherung des Kindes geprüft, ob sie Sport einschließt
  • Dem Trainer gesagt, was er über dein Kind wissen muss: Fotos, Medikamente, wer abholt

Das Nächste, was dann auf dem Tisch liegt, ist die Sporttasche. Was da wirklich hineinmuss und was du dir sparen kannst, steht unter Erstausstattung, Kapitel 06 des Leitfadens.

Häufige Fragen

Wer beantragt den Spielerpass für mein Kind?

Der Verein, online über das DFBnet. Du unterschreibst den Antrag und gibst den Nachweis dazu, den dein Landesverband verlangt, meist die Geburtsurkunde oder ein Ausweis. Ohne deine Unterschrift ist der Antrag unwirksam. Spielberechtigt ist dein Kind ab dem Tag, an dem der Antrag beim Verband eingeht, nicht erst, wenn der Pass da ist.

Ist mein Kind über den Verein versichert?

Ja, über den Landessportbund: beim Training, beim Spiel und auf dem Weg dorthin, Fahrgemeinschaften eingeschlossen. Das ist ein Grundschutz mit festen Summen und ersetzt keine private Unfallversicherung. Was er im Einzelnen leistet, steht in den Bedingungen des Landessportbunds, und die weichen zwischen den Bundesländern ab.

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